Nach der Logik kannste die Regierung auch verdonnern

solstitium, Mittwoch, 15.12.2021, 22:07 (vor 1505 Tagen) @ Socke2829 Views
bearbeitet von solstitium, Mittwoch, 15.12.2021, 23:06

...weil deren Gehabe war ja die "Aktion" während die Telegram Gruppe "reagierte" und zwar vorhersehbar!


Also eine Reaktion folgt immer einer Aktion, und nicht etwa umgekehrt!

Damit liegt der schwarze Peter wieder im Parlament hinsichtlich Vorbereitung tausender Straftaten.

Und ich finde es ist genau der richtige Zeitpunk auf die Worte des israelischen Botschafters in Deutschland auf die Frage zum Sechs Tage Krieg - "wer denn zuerst geschossen hat" hinzuweisen, denn er antwortete glasklar:

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Das Entscheidende ist, was diesen
"ersten Schüssen" vorausging!


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PS
Da fällt mir noch sehr vage die Sache mit dem Umstand einer Provokation ein.

Irgendwo war da mal was, aber ich krieg es nicht mehr zusammen.
War es nicht so, dass es jemand eben nicht tatenlos hinzunehmen hatte weil unzählige Provokationen seiner Reaktion voraus gingen?

Oder irre ich mich, ich krieg es nicht mehr exakt aus dem Gedächtnis abgerufen.

Bis wohin kann oder muss ein Provozierter eine Provokation erdulden? Bis in die Unendlichkeit? Wenn die Provokation zur Tätlichkeit wird? Was ist eine Tätlichkeit im behördlichen Sinne? Wenn die Existenzgrundlage geraubt wird? Ab wann gilt STGB 32 (Notwehr)? (und taugen diese §§ überhaupt noch irgendetwas, in einem System ohne wirkliche Gewaltenteilung, wie hier?)

Und dann: gibt es einen Unterschied zwischen individuellem und andernfalls nationalem Vorgehen?

Dabei fällt mir auf, dass eine Nation noch nie einheitlich nach außen hin agiert hat, weil es immer "Quertreiber" gegeben hat und geben wird. Na ja und Mehrheiten, solange Wahlen gefälscht werden, taugen auch kaum als Beleg.


Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn.
Verstand ist stets bei Wenigen nur gewesen.
Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat?
Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl?
Er muß dem Mächtigen, der ihn bezahlt,
um Brot und Stiefel seine Stimm' verkaufen.
Man soll die Stimmen wägen und nicht zählen.
Der Staat muß untergehn, früh oder spät,
wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.


Friedrich von Schiller

Fragen über Fragen.

Jeder Rechtsanwalt hat die Verpflichtung lt. seinem Beruf, (FN1) vor insbesondere staatlicher Willkür wirksam zu schützen.
Es bemühen sich die Anwälte redlich - aber wo sind die Ergebnisse?
Also die Stufe der Eskalation steigt nur dann, wenn die rechtsstaatlichen Wege entweder funktionslos oder versperrt bleiben. Und angesichts der Geschehnisse um Richter Holtmann (Maskenurteil Weimar) wie schauts eigentlich da heute aus - auch hier ist der schwarze Peter nicht beim Volk.

Aber es war schon vor 16 Monaten vorherzusehen und allenthalben lesbar, dass genau das passiert, wie wir es heute sehen!

Allein die Vorstellungskraft der Angegriffen war zu gering - dahingehend!

FN1


Berufsordnung für Rechtsanwälte
§1

(3) Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.

--
https://dasgelbeforum.net/index.php?id=568547
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"...nein, wer NICHT kämpfen will, der fällt genauso!"
(Zur Erklärung, man "fällt" im Krieg, ohne Krieg hieße es man stirbt!)


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