So ist das bei einem Gesinnungsstrafrecht!

Socke ⌂, Mittwoch, 15.12.2021, 20:15 (vor 1505 Tagen) @ Knappe3920 Views

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Vor wenigen Jahren noch, zu Zeiten des "Römischen Rechts" (bei uns bis vor ca. 20 Jahren noch gültig) war die Planung einer Straftat nicht strafbewehrt. Weil man konnte ja zu der Einsicht gelangen, die geplante Tat doch nicht aufzuführen.
Heute hingegen ist das alles irrelevant und mit immer mehr Gesetzten eines Gesinnungsstrafrechts ("Hass- und Hetze-Gesetze, Netzwerkdurchsuchungsgesetz" etc) kann am Ende jedwede Regierungskritik zu Hass und Hetze erklärt und bestraft werden. Ob und wie hoch jemand bestraft wird, hängt natürlich von der Einordnung des Täters als "rechts", "Reichsbürger" oder eben "Linker" (=bleibt dann straffrei) ab, ist also völlig willkürlich und ändert sich auch mit dem "Zeitgeist".
Schöne neue Welt!

Irgendwelche dämlichen Beiträge in einem Nachrichtenkanal (heute: "Telegram") hätten vor 20 Jahren niemanden interessiert, solange die angedeuteten Taten keiner umgesetzt hätte.

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Notquartier für das Gelbe:
http://derclub.xobor.de/
(Im Falle von Störungen beim Gelben soll dies nur als "Info-Kanal" dienen, bis das Gelbe wieder erreichbar ist, siehe hier)
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