Ja, eine Einwilligung ist erforderlich, jetzt kommt das dicke ABER....

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Montag, 11.10.2021, 09:53 (vor 927 Tagen) @ tar2214 Views

Das Wesen einer Einwilligungserklärung:

  • Freiwillig
  • Bewusst
  • Informiert


Bei ärztlichen Eingriffen setzt dies voraus, dass der Einwilligende vom Arzt hinreichend aufgeklärt worden ist.

Ist das nicht der Fall, ist die Einwilligung unwirksam.

Der Arzt kann sich dann unter Umständen auf die mutmaßliche Einwilligung berufen.

hypothetischen Einwilligung: theoretisch hätte eingeholt werden können, aus welchen Gründen auch immer nicht geschehen.

mutmaßliche Einwilligung: Handlung im Interesse des Betroffenen.


Fazit:
Es liegt faktisch immer eine mutmaßliche Einwilligung vor, da der Patient ja gerade bei der C-Impfung das Impfzentrum oder den Hausarzt aktiv aufgesucht hat - das ist eine Willenserklärung!

Kommt dann noch die Unterschrift unter den Aufklärungsbogen, liegt auch die objektive Einwilligung vor.

Am Ende werden Gerichte klären müssen, ob die Einwilligung Bewusst und Informiert erfolgte.

Ein Satz zu meiner Sichtweise: Zumeist lag KEINE rechtswirksame Einwilligung der Gespritzten vor, aber das hat womöglich etwas mit dem "gefühlten" Rechtsverständnis zu tun.

--
Gruß
Der_Chris

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Und niemals Aufmerksamkeit schenken!


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