Anmerkung

Ashitaka, Samstag, 15.05.2021, 15:18 (vor 1252 Tagen) @ NST3171 Views
bearbeitet von Ashitaka, Samstag, 15.05.2021, 15:22

Hallo NST

Was den alten Leistungsträgern der Vor-Corona-Ära blüht, wird in diesem Artikel schön aufgelistet .... Wenn die Mitte schwindet, geht es allen schlechter

Der Vergleich, den Hamer/Jörgens aufstellen, hinkt gewaltig:

Richtig ist, dass Kapitalgesellschaften in den meisten Kommunen Deutschlands eine Gesamtertragsteuerbelastung von 31,58% haben (Körperschafts- und Gewerbesteuer). Einzel- und Personengesellschaften kann man damit nur ausgehend vom Spitzensteuersatz vergleichen. Was Hamer/Jörgens aus Zielsetzungsgründen ihres Buches bzw. mangels ausführlicher Recherche nicht erklären, ist die Tatsache, dass die Gewerbesteuer im Rahmen der Einkommensteuerberechnung zu 88,88% (Stand 2021) eine Anrechnung erfährt, so dass sich der Spitzensteuersatz von 42% noch um sage und schreibe 14% des Gewerbeertrags (Gewinn ./. 24.500 €) mindert.

Die Unterschiede sind also nicht so spannend, zumal es bei höheren Gewinnen auch bei den meisten thesaurierenden Mittelstandsbetrieben zu einer sinnvollen Umwandlung in eine Körperschaft kommt.

Herzlichst,

Ashitaka

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