Kennzeichnungspflicht in der EU für Gentechnisch veränderte Organismen

solstitium, Donnerstag, 29.04.2021, 11:21 (vor 1087 Tagen) @ solstitium2432 Views

Wir haben eine Kennzeichnungspflicht für GVO

https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/freiwillige-angaben...

Also fordere ich die Einhaltung der gültigen Gesetze!

Diese sog. „Geimpften“ haben sich zu kennzeichnen!
(bei nachweislichem mRMA Impftoffeinsatz)

Sonst Anzeige wegen Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht!

Ja, fallen Menschen unter den Paragraphen der Lebensmittel?

Pauschal vielleicht nicht, könnte man meinen, aber kommen Menschen mit diesen Lebensmitteln schließlich in Kontakt, mittel oder unmittelbar bei der Zubereitung (barfuß Wein zertreten), oder beim Hühner zerlegen, beim Äpfel pflücken oder oder oder.

Will gar nicht damit anfangen, dass manche Menschen sich gegenseitig Körper- Flüssigkeiten als Lebensmittel oder zum vorübergehenden Verbleib und Verarbeitung im anderen Körper anbieten – weil dann ist es, für jeden nachvollziehbar, in jedem Fall so.


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