Es ist noch schlimmer

Rain, Donnerstag, 22.10.2020, 10:59 (vor 1280 Tagen) @ Prophet2165 Views

Lieber Prophet, lieber Stagflati,


die Polizei kann ohne gerichtlichen Durchsuchungsbeschluß in Wohnungen, wenn Gefahr in Verzug ist. Früher war das Geiselnahme, Kindesmißhandlung, Feuer oder sonstige existentielle Gefahren.

Heute reicht eine Feier.

Aber auch, wenn es ordnungsgemäß, mit richterlichem Durchsuchungsbeschluß stattfindet,
ist es noch schlimmer, als Prophet es sich vorstellt.

Der Durchsuchungsbeschluß wird nicht vom Richter, sondern von der Staatsanwaltschaft geschrieben, der Richter unterschreibt nur. In der Regel, ohne groß zu lesen, weil er hierfür die Zeit nicht hat.

Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden.

Die Weisungen kommen vom Justizministerium.

Also von der Politik.

Noch Fragen?


Beste Grüsse

Rain

--
Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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