SED Geisel sollte mal das Karlsruher Urteil des BVerfG lesen: Versammlungsrecht TROTZ Corona-Auflagen: (mL)
https://www.sueddeutsche.de/panorama/urteile-karlsruhe-demo-verbote-karlsruhe-pocht-auf...
16. April 2020:
Das Bundesverfassungsgericht pocht auch in der Corona-Krise auf die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit. Im Eilverfahren kippten die Richter das Verbot zweier Demonstrationen in Gießen als zu pauschal, wie das Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. (Az. 1 BvR 828/20) Die Stadt erlaubte die für Donnerstag und Freitag angemeldeten Kundgebungen daraufhin unter Auflagen.
Die Stadt hatte die öffentliche Sicherheit und Ordnung trotzdem "unmittelbar gefährdet" gesehen und einen Verstoß gegen die Corona-Verordnung des Landes angenommen. Die Verwaltungsgerichte in Hessen waren nach Eilanträgen nicht eingeschritten.
Das Bundesverfassungsgericht dagegen sieht den Kläger durch das Verbot "offensichtlich in seinem Grundrecht aus Art. 8 GG verletzt". Die Verordnung enthalte kein generelles Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel, entschieden die Richter. Das sehe auch die Landesregierung so. Vor diesem Hintergrund sei über die angemeldete Demo "nicht unter hinreichender Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls entschieden" worden.