Der Staat versucht nur seine Pfründe zu sichern.

Durran, Samstag, 08.08.2020, 17:33 (vor 1328 Tagen) @ Stagflati3349 Views

Es ist doch ganz einfach. Bei der Insolvenz eines Unternehmens gehen alle Gläubiger gemeinsam fast leer aus. So auch Finanzamt und Sozialversicherungsträger. Daher gab es eine Insolvenzpflicht, auch für den Gläubigerschutz.

Nun haben wir eine andere Situation. Es tritt zwar eine Überschuldung und möglicherweise eine Zahlungsunfähigkeit ein, die jedoch keinen Insolvenzantrag auslöst.

Was passiert nun. Normalerweise müsste das Unternehmen Sozialversichtungsabgaben oder Steuern bezahlen.Kann es dies aus Liquiditätsgründen nun nicht mehr werden die öffentlichen Träger nun sehr schnell in das Vermögen hinein vollstrecken. Das können die ja innerhalb einer kurzen Frist und im Gegensatz zum normalen Gläubiger auch ohne zeitraubendes Mahnverfahren tun.

Meist ist ja noch Vermögen da. So läßt man sich dann schnell Zwangshypotheken eintragen, pfändet Konten oder Materialvorräte.
Spätestens dann muss das Unternehmen Insolvenz anmelden. Alle anderen Gläubiger sind nachrangig und haben nun komplett Pech.
Im übrigen muss ein Unternehmen auch keine Löhne zahlen. Außer zivilrechtlichen Ansprüchen des Arbeitnehmers passiert hier nämlich nichts.

Hier kann man nur jedem raten auf Vorkasse und sofortigen Zahlungszielen zu gehen. Wer heute noch Zahlungsziele von 60 - 120 Tagen aktzeptiert ist schon halb Pleite.

Es war schon immer so. Wenn der Handwerker die Fenster in ein Haus einbaut, es kommt zur Insolvenz und das Haus wird versteigert bekommt das Geld dann die Bank und nicht der Handwerker. so ist das. Der kleine Mann schaut immer in die Röhre.

Natürlich werden die natürlichen Kräfte der Marktwirtschaft verschoben. Und natürlich wird die Insolvenzantragspflicht auch noch bis nach der Bundestagswahl ausgesetzt.


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