ff.: "körperliche Unversehrtheit wird eingeschränkt?"

solstitium, Mittwoch, 22.04.2020, 00:55 (vor 1676 Tagen) @ bürgermeister2774 Views

nach zwei Klicks landet man hier:

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 21 Impfstoffe
Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.

Mir schleierhaft, da Widerspruch innerhalb beider vorgenannter Paragrafen.
Muss es da nicht eine Frage nach der "Verhältnismäßigkeit" geben?

Bisherige "Corona"- Todesfälle Durchschnittalter 81.

Der ganze Kladderadatsch ist unverhältnismäßig - und sollte in die Tonne getreten werden können.

Nur wer wird es tun, bei all den Duckmäulern und Drückebergern?
Da sehe ich schwarz!

Die Obrigkeit treibt es i.d.R. stets so lange, bis sich das Volk bewaffnet und gegen diese Vampire vorgeht. Nur gibt es bzgl. der Waffentechnologier einen gewaltigen Vorteil staatlicherseits, da erstickt die Idee bereits im Keim.

Ratlosigkeit breitet sich aus....


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