Vermieter verlangen das Falsche
Hallo Dieter,
Ich bin zwar kein Vermieter, kenne aber aber aus einem anderen Sichtwinkel die Situation.
Bei der Besichtigung ist der Mieter begeistert über die, dass Mitobjekt überschießenden Möglichkeiten. Er ist und bleibt aber ein Mieter, dessen alleiniges Interesse dem Mitobjekt gilt. Nach dem Einzug erlischt das Interessen an den Außenanlagen. Selbst bei Festschreibung im Mietvertrag. Bei regelmäßigen Mietzahlungen beißt der Vermieter deshalb in den sauren Apfel und vergibt die Arbeiten wieder auf eigene Kosten an einen Hausmeisterservice.
Rainer
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