Hand abhacken.
Ich habe noch keinen getroffen oder davon gehoert.
Kleine Wissenslücken schließen wir hier sofort
Verstümmelungsstrafen
Zu den sogenannten Leibesstrafen zählte das Verstümmeln einzelner Körperteile. Diese körperlichen Strafmaßnahmen waren oft dergestalt, dass sie das begangene Vergehen widerspiegelten. So wurde etwa einem Dieb oder Räuber die Hand abgehauen. Abstufungen dieser Strafe wurden in Abhängigkeit zur Schwere der Tat vorgenommen. So wurden etwa kleinere Diebstähle mit der Amputation von Fingergliedern geahndet. Weitere Verstümmelungsstrafen waren das Abschneiden der Füße, was jedoch eine ausgesprochen seltene Maßnahme war. Häufig zu verzeichnen waren dagegen das Abschneiden von Nase, Ohren oder Zunge sowie die Brandmarkung. Als eine der gefürchtetsten Strafen galt die Blendung der Augen.
Aus:
https://www.leben-im-mittelalter.net/gesellschaft-im-mittelalter/recht/strafen.html
LG
siggi