Staatlich verordneter Zwang

Otto Lidenbrock, Nordseeküste, Freitag, 12.05.2017, 12:43 (vor 2751 Tagen) @ Revoluzzer5832 Views

Das Problem ist die gesetzlich verankerte "Schulpflicht" an sich, die es außer in Deutschland, nur in sehr wenigen Staaten, u.a. Nordkorea und Kuba, gibt. Noch im 19. Jahrhundert gab es keine flächendeckende Schulpflicht im Bereich des heutigen Deutschlands, teilweise jedoch eine Unterrichtspflicht. Die gesetzliche Pflicht zum Schulbesuch wurde erstmals in der Weimarer Verfassung von 1919 eingeführt und von den Nazis durch das "Reichsschulpflichtgesetz" 1938 erneuert, welches nach dem Ende der Nazi-Diktatur im Zuge der Einführung des Grundgesetzes in die Ländergesetzgebung überging.

In den meisten Ländern dieses Planeten gibt es lediglich eine "Bildungspflicht", nicht aber einen staatlich verordneten Zwang, die vom Staat kontrollierten Lehranstalten zu besuchen.

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"Eine Gesellschaft befindet sich im vorübergehenden oder finalen Verfall, wenn der gewöhnliche, gesunde Menschenverstand ungewöhnlich wird."

William Keith Chesterton


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