Gibt es keinen Lehrplan?
im Prinzip ist es ja ganz einfach: Wenn der ln (Log.nat.) im Lehrplan aufgeführt ist, hat der Lehrer ihn zu behandeln.(Jedenfalls war das in BaWü so, wenn der Lehrer keine Lust hatte, vor dem Verwaltungsgerichtshof zu landen) Falls er nicht im Lehrplan vorkommt, hat er in einer Abiaufgabe nichts zu suchen. mfg