Handelt sich dann eigentlich noch um Zensur?
Hallo Volker!
Die Frage stellt sich mir, ob das dann überhaupt noch Zensur ist, oder, wie der Herr Kreutzer es ausdrückt:
"Was mich noch interessieren würde, wäre die Güterabwägung, zwischen dem durch die schnelle, übereifrige und voreilige Löschung nicht strafbarer Inhalte entstehenden Schaden an den Grundwerten der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt, und dem Schaden der - irgendwem - vielleicht dadurch entsteht, dass wirklich strafbare Inhalte erst nach einem ordentlichen Verfahren gelöscht werden müssen."
Zensur findet gezielt statt, nicht willkürlich, auf Verdacht. Oder liege ich da falsch?
Dieser Meinungsbeanstandungs-Gesetzesentwurf darf auf keinen Fall durchgehen. Wirklich grauenhaft, je länger man darüber nachdenkt!
Gruß
Rybezahl.
--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.