Der Entfall des Ehegattensplittings ist eine steuerrechtliche Entscheidung
und damit separat zu betrachten.
Unabhängig davon gilt das BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1353.html (und jede Menge weiterer Paragraphen daraus)
LG
D-Marker (ungeimpft)
OT:
https://www.youtube.com/watch?v=4SfR2PVFwSo&list=RD4SfR2PVFwSo&start_radio=1