Die Lage wird erst dann beschissen,

D-Marker, Rostock (MV), Samstag, 18.04.2026, 23:56 (vor 4 Tagen) @ Dieter3134 Views
bearbeitet von D-Marker, Sonntag, 19.04.2026, 00:46

wenn wir uns nicht zu helfen wissen.

Der Zweck des Ehegattensplitting ist es, der Progression zu entgehen.
Durch die exponentielle Besteuerung des Einkommens.
Damit beide Ehepartner gleich viel verdienen, könnte ein Beratervertrag zwischen den Ehepartnern helfen.
Wenn Beide zukünftig wie getrennt lebend behandelt werden, ähnlich Ehevertrag mit Vermögenstrennung.

Beispiel:
Partner Gscheert verdient monatl. 5000 €, Partner Gschwind 3000 €.
Dann schließen Gschwind und Gscheert einen Beratervertrag ab. Partner Gschwind erhält monatl. 1000 € Honorar von Partner Gscheert.
Schon haben Beide 4000 € monatl.
Den Inhalt des Beratervertrages überlasse ich der Phantasie und Intelligenz der Mitleser…

LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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