Der Teufel liegt im Detail
wobei die Herstellungskosten des Hauses als Sonderabgaben abgeschrieben werden konnten.
Jepp.
Aber nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten.
Die wären unbeschränkt absetzbar.
Bei Sonderausgaben gibt es fast existenzvernichtende Einschränkungen...
LG
D-Marker (ungeimpft)