Das Problem : die verbindliche Auskunft muss VOR der Entstehung des Sachverhalts eingeholt werden

Miesepeter, Montag, 16.02.2026, 20:41 (vor 1 Tag, 23 Stunden, 19 Min.) @ helmut-1627 Views

Den Vorgang gibt es in Rumänien ganz genauso, zuständig ist eine Stelle beim Finanzministerium in Bukarest, dauert ein paar Wochen.

Sich auf Nichtwissen zu berufen, oder auf die Nichtkorrektur von Nichtwissen, ist rechtlich natürlich unwirksam.

Sowas ging in Rumänien vor 20 Jahren, da konnte man Prüfern oftmals mit ein bisschen eingebauter Komplexität noch in 80% der Fällen den Wind aus den Segeln nehmen, aber auch dort hat man dazugelernt und ist ein bisschen professioneller geworden.

Gruss,
mp


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