Wortkarge Bundesnetzagentur: Alles im Zielbereich
Gemäß § 1 Gasspeicherfüllstandsverordnung i.V.m. § 35a ff. EnWG gelten folgende Zielvorgaben für den Gasspeicherfüllstand:
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Zum 1. Februar:
30 Prozent für alle Speicheranlagen (Regelfall)
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Kurz und bündig, das war's. Der bisherige Text, alles in Butter oder so, den haben sie heute nicht mehr drin.
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Zu jeder Zeit geht unter,
was träge ist und faul.
Stillschweigend schafft der Meister,
der Stümper braucht das Maul.