Auslieferung nach Deutschland

Diego2, Donnerstag, 11.12.2025, 10:35 (vor 15 Stunden, 44 Minuten) @ Wayne Schlegel570 Views

Ich bin kein Jurist aber gehe davon aus, wer VOR dem Spannungsfall legal auswandert, später nicht ausgeliefert werden kann, weil Gesetze rückwirkend nicht geändert werden können.

Wer nach Asurufung des Spanungsfall, in dem Fall nach deutschem REcht illegal auswandert, könnte von Auslieferung bedroht sein. Ich gebe keien Garantie für die Richtigkeit dieser Überlegungen, am sichersten wäre ein Verlassen Europas, aber wer will das schon, wenn man Familie in D hat. Mir erscheitn die Schweiz und FL am sichersten, aber ich weiss nicht, ob eine Wahl gefälscht wird, und ein NATO BEitritt erfolgt. EU Beitritt halte ich derzeit für unwahrscheinlich. Die Ministaaten sind ja nichts für einen Daueraufenthalt, evtl. wären Balkan und oder Österreich zu überlegen.

Hier mal die AI Zusammenfassung dazu:

Gesamtranking: Sicherste Aufenthaltsorte (absteigend)
Rang 1 (Höchste Sicherheit): ⭐⭐⭐⭐⭐
Staaten ohne Militär: Island, Liechtenstein, Monaco

Kein eigenes Militär = keine Wehrpflicht = kein Interesse an Auslieferung wegen Wehrdelikten

Rechtlich durch EuAlÜbk/RHG geschützt

Politisch völlig neutral gegenüber fremden Wehrpflichtsystemen

Rang 2 (Sehr hohe Sicherheit): ⭐⭐⭐⭐
Schengen-EFTA-Staaten: Schweiz, Norwegen, (Island, Liechtenstein bereits Rang 1)

Klassisches Auslieferungsrecht ohne EuHb-Automatismus

Militärische Delikte explizit ausgeschlossen

Keine EU-Solidaritätsklausel

Politisch deutlich weniger Druck als EU/NATO-Raum

Schweiz: Zusätzlicher Vorteil durch Neutralität und restriktive Auslieferungspraxis

Rang 3 (Hohe Sicherheit): ⭐⭐⭐
EU-Staaten ohne NATO (neutral): Österreich, Irland, Malta, Zypern

Gleicher rechtlicher Schutz wie andere EU-Staaten

Neutralitätsstatus dämpft politischen Druck

EU-Solidaritätsklausel gilt, aber mit Spielraum für nichtmilitärische Unterstützung

Nicht-EU/NATO/Schengen mit Abkommen: Serbien, Andorra, San Marino

Geringer politischer Druck

Abhängig von bilateralen Verträgen

Rang 4 (Mittlere Sicherheit): ⭐⭐ bis ⭐⭐⭐
NATO ohne EU/Schengen: Türkei (⭐⭐), Albanien/Nordmazedonien (⭐⭐⭐)

Türkei: NATO-gebunden, eigene strenge Wehrpflicht, potenziell solidarisch

Balkanstaaten: Weniger Risiko, aber EU-Beitrittskandidaten

Rang 5 (Niedrigste Sicherheit): ⭐⭐
EU-NATO-Staaten: Deutschland, Frankreich, Polen, etc.

Rechtlich geschützt durch Art. 4 EuAlÜbk und § 7 IRG

Aber: Höchste politische Integration durch EU-Solidaritätsklausel und NATO

Im echten Verteidigungsfall könnte koordiniertes Vorgehen wahrscheinlicher werden

Klare Empfehlung nach Raum
Sicherster Raum: Schengen-Staaten außerhalb EU (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie Staaten ohne Militär

Kombination aus starkem rechtlichen Schutz und minimalem politischen Druck

Liechtenstein und Island als absolute Spitzenreiter durch fehlendes Militär

Schweiz durch Neutralität, restriktive Auslieferungspraxis und expliziten Ausschluss militärischer Delikte

Zweitbester Raum: EU-Staaten ohne NATO (Österreich, Irland, Malta, Zypern)

Rechtlich gut geschützt

Politisch durch Neutralität distanzierter

Risikoreichster Raum: EU-NATO-Staaten

Trotz rechtlichem Schutz höchste politische Integration und Kooperationswahrscheinlichkeit im Krisenfall


Umfassende Klassifizierung: Auslieferungsrisiko nach Ländergruppen
Basierend auf intensiver Recherche lässt sich das Auslieferungsrisiko wegen deutscher Wehrdienstverstöße (illegale Ausreise trotz Ausreiseverbot im Spannungsfall, Fahnenflucht, Dienstflucht) nach verschiedenen Ländergruppen differenziert bewerten:

1. EU-Staaten MIT NATO-Mitgliedschaft ⭐⭐ (2/5)
Länder: Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, Polen, Niederlande, Belgien, Dänemark, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Tschechien, Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Portugal, Kroatien, Slowenien, Luxemburg, Ungarn​

Rechtliche Lage:

Anwendung des Europäischen Haftbefehls mit vereinfachtem, beschleunigtem Verfahren​

Für 32 Katalogtaten entfällt Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit​

Aber: Militärische Delikte nach Art. 4 EuAlÜbk und § 7 IRG ausdrücklich von Auslieferung ausgenommen​

Rein militärische Delikte wie Fahnenflucht, Desertion, Wehrdienstverweigerung fallen nicht unter auslieferungsfähige Taten​

Politische Realität:

Höchste Integration durch EU-Solidaritätsklausel (Art. 42 Abs. 7 EUV) und NATO-Bündnispflichten (Art. 5)​

Im echten Verteidigungsfall könnte politischer Druck zur Koordination führen​

Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ermöglicht abgestimmtes Vorgehen​

Fazit: Rechtlich sehr niedriges Risiko, politisch im Krisenfall höchste Kooperationswahrscheinlichkeit

2. EU-Staaten OHNE NATO-Mitgliedschaft (neutral/blockfrei) ⭐⭐⭐ (3/5)
Länder: Österreich, Irland, Malta, Zypern​

Rechtliche Lage:

Identische rechtliche Mechanismen wie andere EU-Staaten (Europäischer Haftbefehl, EuAlÜbk)​

Gleicher Schutz bei militärischen Delikten nach Art. 4 EuAlÜbk​

Auslieferung eigener Staatsbürger nur mit Zustimmung oder an EU-Staaten​

Politische Realität:

Neutralitätsstatus dämpft Bereitschaft zur militärischen Kooperation​

EU-Solidaritätsklausel gilt auch für sie, aber mit Spielraum für nichtmilitärische Unterstützung​

Österreich, Irland, Malta, Zypern historisch zurückhaltend bei Verteidigungsfragen​

Fazit: Rechtlich gleich geschützt, politisch durch Neutralität distanzierter – etwas sicherer als NATO-EU-Staaten

3. Schengen-Staaten OHNE EU-Mitgliedschaft (EFTA) ⭐⭐⭐⭐ (4/5)
Länder: Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein​

Rechtliche Lage:

Kein Europäischer Haftbefehl – klassisches Auslieferungsrecht nach EuAlÜbk und bilateralen Verträgen​

Beiderseitige Strafbarkeit immer erforderlich (kein Katalogsystem)​

Militärische Delikte explizit ausgeschlossen: Schweiz Art. 3 IRSG, Norwegen/Island/Liechtenstein nach EuAlÜbk Art. 4​

Auslieferung eigener Staatsbürger nicht ohne Zustimmung​

Mehr politischer Ermessensspielraum bei Entscheidungen​

Politische Realität:

Keine EU-Solidaritätsklausel​

4. NATO-Staaten OHNE EU und OHNE Schengen ⭐⭐ bis ⭐⭐⭐ (2-3/5)
Länder: Türkei, Albanien, Nordmazedonien, Montenegro​

Rechtliche Lage:

Bilaterale Auslieferungsverträge und EuAlÜbk (Türkei, Albanien haben EuAlÜbk ratifiziert)​

Beiderseitige Strafbarkeit erforderlich​

Türkei: Eigene Wehrpflicht, kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung anerkannt​

Albanien/Nordmazedonien: EuAlÜbk-konform, militärische Delikte tendenziell ausgenommen​

Politische Realität:

NATO-Bündnispflichten könnten im Verteidigungsfall Solidarität erzeugen​

Türkei: Eigene strenge Wehrpflicht könnte zu Sympathie mit deutschen Behörden führen​

Balkanstaaten teils EU-Beitrittskandidaten, könnten kooperationswilliger sein​

Fazit: Stark abhängig vom jeweiligen Land; Türkei wegen NATO und eigener Wehrpflicht risikoreicher, Balkanstaaten neutraler

Norwegen und Island NATO-Mitglieder, aber ohne Wehrpflicht in relevantem Umfang bzw. ohne Militär​

Schweiz und Liechtenstein neutral, außerhalb NATO​

Schengen-Kooperation rein polizeilich/grenzschutztechnisch, nicht verteidigungspolitisch​

Besonderheiten:

Schweiz: Expliziter Ausschluss militärischer Delikte, keine Auslieferung eigener Bürger, neutrale Tradition​

Norwegen: NATO-Mitglied, aber Wehrpflicht gering ausgelegt, seit 2011 keine Strafverfolgung mehr für Verweigerung​

Island: NATO-Mitglied ohne eigene Armee seit 1944​

Liechtenstein: Schengen-assoziiert, kein Militär, RHG schließt militärische Delikte aus​

Fazit: Beste rechtliche Position durch klassisches Auslieferungsrecht ohne EuHb-Automatismus, politisch deutlich weniger Druck als EU/NATO-Staaten

5. Staaten OHNE Militär ⭐⭐⭐⭐⭐ (5/5)
Länder: Island, Liechtenstein, Monaco, Andorra, San Marino, Vatikanstaat​

Rechtliche Lage:

Island: NATO-Mitglied ohne Armee seit 1859, EuAlÜbk gilt, militärische Delikte ausgenommen​

Liechtenstein: Schengen-assoziiert, kein Militär seit 1868, RHG schließt militärische Delikte aus​

Monaco: Schutzvertrag mit Frankreich, kein eigenes Militär, keine Wehrpflicht​

Politische Realität:

Keine eigenen Streitkräfte = keine Solidarität bei militärischen Wehrdelikten​

Historisch neutralitätspolitisch bzw. unter Schutz größerer Staaten​

Kein Interesse an Unterstützung fremder Wehrpflichtsysteme

Besonderheit:

Liechtenstein hat keine Armee seit 1868 und ist verfassungsrechtlich neutral​

Island NATO-Mitglied, aber bewusst ohne eigene Streitkräfte, seit 2006 keine US-Truppen mehr stationiert​

Fazit: Höchste Sicherheit – fehlendes Militär eliminiert jegliches politisches Interesse an Auslieferung wegen Wehrdelikten

6. Nicht-EU, Nicht-NATO, Nicht-Schengen mit Auslieferungsabkommen ⭐⭐⭐ (3/5)
Länder: z.B. Serbien, Andorra, San Marino​

Rechtliche Lage:

Abhängig von bilateralen Verträgen​

Meist EuAlÜbk-Mitglieder, daher militärische Delikte ausgenommen​

Beiderseitige Strafbarkeit erforderlich​

Politische Realität:

Wenig in EU/NATO-Strukturen integriert​

Geringer politischer Druck, eigenständige Entscheidungen​

Serbien: EU-Beitrittskandidat, könnte kooperativer werden​

Fazit: Mittleres Risiko abhängig vom jeweiligen Vertrag, aber deutlich weniger politischer Druck als EU/NATO-Raum


Gruss D


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung