Es gibt so Weniges, was man in Rumänien gescheit macht, aber doch....(Silvester)

helmut-1, Siebenbürgen, Sonntag, 23.11.2025, 22:06 (vor 14 Tagen)1903 Views
bearbeitet von helmut-1, Sonntag, 23.11.2025, 22:46

Ich bin ausgesprochen froh darüber, dass man für den Jahreswechsel 2025/2026 den Gebrauch von Feuerwerkskörpern für Privatpersonen verboten hat. Diese Regelung basiert auf dem Gesetz 92/2025, wodurch das alte Gesetz 126/1995 außer Kraft gesetzt wurde.

Das bedeutet, dass diese Silvesterfeuerwerke nur mehr von autorisierter Seite (Stadtverwaltung, etc.) abgehalten werden dürfen.

Der Gesetzestext im Einzelnen:

Privatpersonen dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Christbaumfeuerwerk, bengalische Stäbe) erwerben und verwenden, während die übrigen Kategorien ausschließlich für zugelassene Pyrotechniker bestimmt sind.
Artikel der Kategorie F1 dürfen von Personen ab 16 Jahren unter Einhaltung der vom Hersteller festgelegten Sicherheitsbedingungen ohne Einschränkungen hinsichtlich der Uhrzeiten oder Entfernungen verwendet werden.
Die Organisation von Spielen mit pyrotechnischen Artikeln der Kategorien F2, F3 und F4 erfordert die Zustimmung der Gemeindeverwaltung, der Feuerwehr und der Polizei des jeweiligen Gebiets.
Feuerwerkskörper und Knallkörper, die häufig zu Neujahr verwendet werden oder „zum Verscheuchen von Tieren“ bestimmt sind, fallen unter die für die Öffentlichkeit verbotenen Kategorien (F2, F3, F4 oder P1).

Meine Hunde und Katzen werden es dem Gesetzgeber danken!

Noch zur Erklärung, was es mit diesen Begriffen F1, etc. auf sich hat:

Kategorie F1: Feuerwerkskörper mit sehr geringem Risiko und vernachlässigbarer Lärmbelastung, die für die Verwendung in begrenzten Räumen bestimmt sind, einschließlich Feuerwerkskörper, die für die Verwendung in Wohngebäuden bestimmt sind;

Kategorie F2: Feuerwerkskörper mit geringem Risiko und geringem Geräuschpegel, die für die Verwendung im Freien in begrenzten Bereichen bestimmt sind;

Kategorie F3: Feuerwerkskörper mit mittlerem Risiko, die für die Verwendung im Freien in weitläufigen offenen Räumen bestimmt sind und deren Geräuschpegel für die menschliche Gesundheit nicht schädlich ist;

Kategorie F4: Feuerwerkskörper mit hohem Risiko, die als „Feuerwerkskörper für den professionellen Gebrauch“ bezeichnet werden, die ausschließlich für den Gebrauch durch Pyrotechniker bestimmt sind und deren Geräuschpegel die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt.


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