Die Sicherheit der Mutterschaft ist das Problem.
Eine Frau hat entweder Kinder oder nicht. Die Aussage ist eindeutig. Für alle Lebewesen gilt:
Nachwuchs = Lebenserfüllung.
Männer haben das Problem nicht. Die Unsicherheit der Vaterschaftsvermutung[*] führt dazu, dass unterbewusst jeder Mann weiß, dass er Vater sein könnte. Damit ist die Lebenserfüllung immer gegeben.
[*]
BGB §1591 Mutterschaft
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
BGB §1592 Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
Das ist ein Würfelspiel. Der Gesetzgeber nimmt ein faules Ei als Lösung, weil er sich für eine Lösung anstrengen müsste.
Die Lösung ist ganz einfach.
Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat!
Heute ist eine Vaterschaft nachweisbar. Aber auch für vorherige Zeiten wäre das möglich. Die Justiz kann immer versuchen den Mann zu ermitteln, der das Kind gezeugt hat, statt sich auf halbseidene Gesetze zu berufen.
Rainer
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