Dazu noch eine Frage ans Forum: Ist eine Grundgesetzänderung nach akzeptierenden Abstimmungen im Bundestag und dann Bundesrat sofort gültig?
Oder muss das Bundesverfassungsgericht noch sein Placet geben? Letzteres wäre plausibel, denn wozu ist das Gericht eigentlich da, wenn nicht für die Prüfung der Änderung der Verfassung?
Bei "normalen" Gesetzen und Gesetzesänderungen gibt es nur eine Prüfung auf Antrag. Aber beim Grundgesetz selber sollte die Prüfung eigentlich automatisch in Gang gesetzt werden, und der neue Artikel sollte erst gültig sein, wenn das Gericht ihn akzeptiert hat.
Oder ist die Legislative bei Verfassungsänderungen vorerst - also bis zum Ergebnis der Prüfung der Änderung - unabhängig von der Judikative?
Bernd Borchert