Der Paragraph bezieht sich aufs Wählen, auf die Stimmabgabe (die "Erklärung") und nicht ...

Gernot ⌂, Samstag, 15.03.2025, 03:14 (vor 23 Stunden, 37 Minuten) @ Pingpong244 Views

... auf politische Inhalte. Dann wäre der Willkür durch beliebige Auslegung zum Nachteil der Beschuldigen Haus und Tor geöffnet.
Selbstverständlich müssen sich politische Maßnahmen anpassen, wenn die Situation sich grundlegend ändert.
Das ist wie mit einem Befehl, der mit "1. Lage" beginnt. Ändert sie sich, gilt der Befehl nicht mehr. Man stelle sich vor, man zöge sich befehlsgemäß zurück, während der Gegner gerade weiträumig vor einem flieht.
Unabhängig davon stimme ich der Auslegung "veränderter Situation" für die gegenwärtige Situation nicht zu. Absehbar war das alles zuvor - auch für den treuen CDU-Wähler. Insofern wurden schon Wahlankündigungen nicht eingehalten. Bis zum nächsten Mal werden das so um 30% vergessen haben.

Bei der Wählertäuschung ist aus dem ganzen Kontext eindeutig die Täuschung bei der Stimmabgabe strafbedroht, also z. B. wenn die Helferin der halbblinden Oma sagt: "DA müssen Sie Ihr Kreuz machen, wenn Sie SPD wählen wollen", während sie auf die Spalte für Gesundheitsforschung, Gerechtigkeitspartei oder sonstwas deutet.

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Ab jetzt wird durchregiert. Wir kennen keine rote Linie mehr. Verbote bedeuten auch mehr Freiheit. Krieg bedeutet Frieden, Freiheit ist Sklaverei, Unwissenheit ist Stärke. Hass bedeutet Liebe. Gebt ihnen keinen Millimeter preis.


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