Wie und wo soll sich denn bitte der Herr Merz (oder andere) diesbzgl. strafbar gemacht haben?

Pingpong, Donnerstag, 13.03.2025, 04:45 (vor 13 Tagen) @ Lenz-Hannover756 Views
bearbeitet von Pingpong, Donnerstag, 13.03.2025, 05:06

So schnell, wie Merz umgekippt ist, kann er sich sicher nicht auf irgend eine Lernkurve berufen.

StGB § 108 Wählernötigung
(1) Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch
Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder
durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen
oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe
von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

StGB § 108a Wählertäuschung
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt
seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Wann/wie/wo etc. soll sich denn der Herr Merz oder einer der übrigen beteiligten Politiker diesbzgl. strafbar gemacht haben?

Zu 108:
Wurdest Du oder jmd., der Dir persönlich bekannt ist, von Herrn Merz od. jmd. anderem genötigt, gegen Deinen Willen zu wählen und/oder daran gehindert, im Sinne Deines Willens zu wählen? Du konntest doch sicherlich Deine Wahlstimme in Deinem Sinne abgegeben?
Also vermutlich nicht einschlägig.

Zu 108a:
Wurdest Du in der Wahlkabine bei der Stimmabgabe durch die Wahlhelfer oder andere Personen so getäuscht, dass Du irrtümlich jmd. und/oder eine Partei gewählt hast, die Du nicht wählen wolltest und/oder wurdest Du durch eine Täuschung dazu gebracht, nicht oder ungültig zu wählen?
Vermutlich nein, also ebenfalls nicht einschlägig.

108a könnte dann einschlägig sein, wenn Dir z.B. im Wahlbüro am Wahltag ein falscher Stimmzettel untergejubelt wird, durch den ein Irrtum bzw. eine Täuschung hervorgerufen wird, so dass Du dann im Ergebnis - entgegen Deiner Absicht - z.B. eine falsche Partei oder eine falsche Person wählst.
Oder einer der Wahlhelfer bringt Dich vielleicht durch eine Täuschung dazu, entgegen Deiner Absicht eine ungültige Wahlstimme abzugeben.

Lügende Politiker, die vor einer Wahl etwas versprechen und dann nach einer Wahl etwas ganz anderes entscheiden, sind natürlich eine sehr unerfreuliche Erscheinung, machen sich jedoch durch dieses Verhalten m.E. nicht einer Wählernötigung etc. schuldig.

Dass ich persönlich das Verhalten von Merz und anderen für höchst fragwürdig, unmoralisch und unehrenhaft halte, brauche ich sicherlich nicht zu betonen.


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