Wird vermutlich im Sande verlaufen
Das wird vermutlich im Sande verlaufen:
Denn man wird ja dem Anzeigeerstatter entgegenhalten können, dass die Wahlen in Deutschland noch frei und geheim sind.
D.h. niemandem ausser Dir selbst ist bekannt, wen Du wählst, vorausgesetzt natürlich, Du erzählst es nicht herum.
Folglich bist Du auch nicht daran gehindert worden, Deinen Wählerwillen bei der Wahl auszudrücken und eine Stimme in Deinem Sinne abzugeben.
Da dem Arbeitgeber ja nicht bekannt ist, wen Du tatsächlich gewählt hast, weil die Wahl geheim war, können Dir prinzipiell zunächst einmal auch keine empfindlichen Übel drohen.
Man wird natürlich argumentieren wollen, dass die vorhergehende Androhung von Konsequenzen dazu geeignet sein könnte, den jeweiligen Wähler womöglich rechtswidrig unter Druck zu setzen und dadurch in seinem Wahlverhalten zu beeinflussen, aber ob ein Gericht da nun wirklich konkret eine erfolgreiche Nötigung zu erkennen vermag?
Eine Nötigung setzt ja Zwang voraus - der Wähler kann aber ja letztlich (z.B. weil die Wahl geheim ist) gar nicht dazu gezwungen werden, eine bestimmte Partei oder Person zu wählen, da der Arbeitgeber bei der Bundestagswahl ja nicht überprüfen kann, ob der erwünschte Erfolg eingetreten ist oder nicht.
Vielleicht könnte man das ganze allerdings als einen strafbaren Versuch betrachten.