Danke! (Frieden gibts auf jedem Friedhof)
https://brutus1111.diary.ru/p222241601_nach-der-wahl-versprochen-werde-ich-vegetarier.htm
Weil:
Das Grundgesetz stellt in Artikel 87 a (2) klar: "Außer zur Verteidigung dürfen die
Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt".
In Artikel 24 (2) heißt es: "Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen....". In einem berühmten Urteil hat
das Bundesverfassungsgericht am 12. Juli 1994 festgestellt: "Art. 87a des Grundgesetzes steht der Anwendung des Art. 24 (2) des Grundgesetzes als verfassungsrechtliche
Grundlage für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nicht entgegen". Die Vereinten Nationen und die NATO
sind solche Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit. Daher darf sich die Bundesregierung an bewaffneten Einsätzen im Rahmen solcher Systeme beteiligen!
https://www.bundestag.de/resource/blob/484610/dc5a3c061feef095da5885a52b92134c/wd-2-147...
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https://brutus1111.diary.ru/?headline
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