Es ist in beiden Fällen nicht in Ordnung.
aber gezielt Klagen einzustielen schießt weit übers Ziel hinaus.
Aber umgekehrt, wenn das Urteil dann im Sinne der zur Zeit Herrschenden schon vorher feststeht, machen sie es doch genauso. Und dann ist es in Ordnung?
Wird da Recht gebeugt oder nur der Ermessensspielraum ausgenutzt bzw die Prozessordnung geschickt bespielt? In ersterem Falle wären die Richter fällig und so weit geht deren Systemtreue dann auch nicht ...
Grüße