Art. 3 GG

Rain, Mittwoch, 20.11.2024, 18:40 (vor 23 Tagen) @ XERXES2046 Views

Lieber Xerxes,

Art. 3 GG ist der Rechtsstaatsartikel.

Alle sind gleich zu behandeln, außer wenn es einen Grund zur Ungleichbehandlung gibt.

D.h. Jeder Straftäter ist bei gleicher Straftat unabhängig von seiner Herkunft, Geschlecht usf. gleich zu bestrafen.

Außer, es liegen in seiner Person Gründe vor, die eine andere Strafe gebieten.

Es glaubt doch niemand, daß regelmäßig Schuldunfähigkeit bei bestimmten Straftätergruppen vorliegt.

Oder daß Beleidigungen gegen Politiker gewisser Parteien ebenso sanktioniert werden wie die gegen Grünenpolitiker.

Oder oder oder.

Wenn die Gleichheit vor Gerichten nicht mehr gegeben ist, existiert kein Rechtsstaat mehr.


Ich zitiere immer gerne wieder einen Richter am LG: "Eigentlich müssten Sie einen Strafnachlass bekommen, weil sie kein Deutsch sprechen. Aber seien Sie sich sicher, sie treffen genügend Leute in der JVA, die Ihre Sprache sprechen."


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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