Nun ja, was Anderes ist doch bei diesem Verfahren nicht zu erwarten.....

ottoasta, Mittwoch, 20.11.2024, 17:01 (vor 13 Tagen) @ Rain2066 Views

....es sagt doch schon dieser Satz alles aus:

*Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen.*

Also ist das Kindeswohl und Elternrecht zweitranging nur der Staat steht an erster Stelle! So schaut unsere Demokratie aus: Staat!!

Und was für einen Nachteil von diesem Urteil hatte denn der Staat?
Für mich nicht ersichtlich, trotz meines hohen Alters, der noch 1 1/2 Jahre unter dem Gröfaz die Schule besuchte, dann später viel Erfahrung sammelte. Auch juristische:
Vor Gericht wird Recht gespochen aber keine Gerechtigkeit!

Es geht mir schon lange so wie damals Friedrich Wilhelm I, König von Preussen:

*Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben[[top]] schon von weitem erkennt.

Friedrich Wilhelm I. (1688 - 1740),*

Passt auch auf heute!

Otto

--
Solange es Schlachthäuser gibt, wird es Schlachtfelder geben.
Tolstoi


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