Nun ja, was Anderes ist doch bei diesem Verfahren nicht zu erwarten.....
....es sagt doch schon dieser Satz alles aus:
*Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen.*
Also ist das Kindeswohl und Elternrecht zweitranging nur der Staat steht an erster Stelle! So schaut unsere Demokratie aus: Staat!!
Und was für einen Nachteil von diesem Urteil hatte denn der Staat?
Für mich nicht ersichtlich, trotz meines hohen Alters, der noch 1 1/2 Jahre unter dem Gröfaz die Schule besuchte, dann später viel Erfahrung sammelte. Auch juristische:
Vor Gericht wird Recht gespochen aber keine Gerechtigkeit!
Es geht mir schon lange so wie damals Friedrich Wilhelm I, König von Preussen:
*Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.
Friedrich Wilhelm I. (1688 - 1740),*
Passt auch auf heute!
Otto
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Solange es Schlachthäuser gibt, wird es Schlachtfelder geben.
Tolstoi