Gefühltes Recht

FOX-NEWS, fair and balanced, Donnerstag, 21.11.2024, 08:32 (vor 2 Tagen) @ ottoasta1210 Views

....es sagt doch schon dieser Satz alles aus:

*Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen.*

Also ist das Kindeswohl und Elternrecht zweitranging nur der Staat steht an erster Stelle! So schaut unsere Demokratie aus: Staat!!

Nein, das sagt aus, daß der Richter nicht neutral gehandelt hat. Das wäre aber seine Aufgabe gewesen. Auch ein Gericht hat die Möglichkeit der Beweismittelerhebung, aber gezielt Klagen einzustielen schießt weit übers Ziel hinaus.

Grüße

--
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Läuft in Deutschland ...


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