Artikel 5 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Wortlaut

Albrecht, Mittwoch, 26.06.2024, 22:42 (vor 95 Tagen) @ Mirko22651 Views
bearbeitet von Albrecht, Mittwoch, 26.06.2024, 22:49

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Quelle

Die Gewaltenteilung scheint in Deutschland nicht mehr zu funktionieren.
Die Judikative und Exekutive versagen nach meiner Wahrnehmung zusehends.
Jedes Jahr verlassen etliche Staatsrechtler, Rechtsanwälte und Staatsanwälte die Universitäten in Deutschland.
Wozu wurden die ausgebildet, wenn auf allen Ebenen so gravierend gegen GELTENDES RECHT verstoßen werden kann ohne dass korrigierend eingeschritten wird?
Ab wann gilt ein Rechtsstaat als gescheitert?

Gruß
Albrecht

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SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805)


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