Nein, Breitseite gegen Dich und mich.
Hi D.
Wie gesagt, Mao: "Bestrafe Einen und erziehe Hundert" oder Tausend oder mehr!
Ich schrieb deswegen dies zu dem Fall:
"Ich meinte, dass in Berufung zu gehen, hoffentlich eine Geldstrafe daraus macht. Es geht immer um's Exempel-Statuieren. owT
Hannes, inmitten des Landes S-A d. BRD in der EU, Montag, 05.02.2024, 23:40 @ n0by 214 Views"
Dazu:
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/urteil-neun-monate-haft-akif-pirincci-bonn-vo...
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 64-Jährige auf seiner Internetseite gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt und die Würde anderer Menschen angegriffen hat.
Sie wollten ihm Angst machen, durch die vorangegangene Bewährungsstrafe, das kritische Schreiben sollte er lassen.
Hat er aber nicht, denn das schrieb er: https://web.archive.org/web/20220623082952/https:/der-kleine-akif.de/2022/06/11/alle-li... und wurde deshalb bestraft mit 9 Monaten Gefängnis!
So was kann man hier sicherlich noch schreiben, wenn man keine "Bewährung" hat, mit Androhung Haft bei Wiederholung, wegen Verbreitens analog schonmal so sogenannter "entarteter Kunst"1). Die Funktionäre sollen das unterbinden, siehe Mao.
Und der Künstler A. P. hatte so eine Androhung, Maul halten, künstlerische Freiheit hin oder her ... Da sind "Künstler" wie Böhmermann freier in ihren öffentlichen Äußerungen. So funktioniert das System.
Und mit Haft bedrohter Künstler A. P. hat dennoch! ... den oben verlinken Text verfasst.
Deshalb soll er jetzt - zu unserer Abschreckung! - in den Knast. Bis er aufhört damit, so die dahinterstehende Absicht. Und vor allem: Dass wir es nicht auch wagen ... ist der Hauptzweck.
Es gibt einen GROSZEN PLAN! Und Jene verfolgen solche Aktionen (mit bremsender Wirkung bei der Abarbeitung des GROSZEN PLANs), wie sie fallweise von Menschen in freien Gesellschaften nun mal ausgehen - oder viiiiel schlimmer: von Organisationen von Menschen. Siehe Jugendorganisation der AfD, die jetzt wieder wegen "deutsches Volk" von Horch-Und-Guck geschasst wurde.
Mit dem Urteil ging der Richter deutlich über das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinaus.
Es gibt da auch noch subjektive Faktoren: Der Richter war persönlich verärgert (vergab mehr als vom Staatsanwalt gefordert), ein subjektiver Faktor bei dem Vorgang, so was nennt man normalerweise (ein objektiver Faktor) "befangen". Und in einem Rechsstaat werden solche subjektive Faktoren bei der Urteilsfindung, auch nachträglich, eliminiert. Tschau Mama ... Berufung, Revision?
In einer Diktatur darf man das, als Richter parteilich sein, wissen wir ja, "sehr gerne" kommt dann bekanntlich der Verweis auf den Richter Freisler.
Ein "Rechtsstaat" hat objektiv Recht zu sprechen das ist der Unterschied beispielsweise zu einer absoluten Monarchie im Feudalismus, deshalb war das für mich Unrecht nach Gutsherrenart und schlimmer. Und vor allem Meinungsdiktatur durch Einschüchterung.
LG
H.
Die Ärztin erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.
Außerdem muss sie 1.000 Euro an das Kinder- und Jugendhospiz Sternenlichter in Göttingen zahlen.https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Falsche-Maske...