Die Billigung des Z-Krieges ist in der BRD eine Straftat, die Billigung terroristischer Angriffe auf zivile Ziel, auch

Joe68, Mittwoch, 23.08.2023, 14:43 (vor 924 Tagen) @ Dieter4699 Views

Anna Lena kommt vom Völkerrecht, dort mag es geregelt sein das ein Verteidiger gar terroristische Mittel einsetzen darf.
Wer 100.000km entfernte Länder kennt, eine 360° Wende hinbekommt, der kann auch Völkerrrecht, solange sie die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft hinter sich weiß.

Außerdem, wichtig ist was die USA davon halten, und die halten sich neutral, indem sie die Mittel der Verteidigung der UA überlassen. Das wäre, im Gegensatz zur werteorientierten, feministischen Aussenpolitik der Anna Lena, mal eine weit diplomatischere Antwort.

Anna Lena ist mM nach die größte Fehlbesetzung in der deutschen Aussenpolitik. Sie führt nur US Anweisungen aus, das könnte der US Botschafter weit besser und glaubwürdiger.


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