Publicity aus der Ecke wäre das letzte, was der gebrauchen kann
Erwarte also keine Begeisterungsstürme, wenn Du da antanzt.
Stelle erst mal einen formell korrekten Antrag - gerne nach RuStAG - bei deinem LRA und berichte, mit welcher Begründung das in einem rechtsmittelfähigen Bescheid abgelehnt wurde. Wir sind gespannt ...
Grüße
PS: Der Antrag würde ich "überkorrekt" stellen ... also mit Begleitschreiben mit Hinweis darauf, daß ich innerhalb der gesetzlichen Fristen den rechtsmittelfähigen Bescheid erwarte, welches ich mir als eingegangen bestätigen lasse (Eingangsstempel auf Kopie).
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