Freispruch für Sucharit Bhakdi
Die Drecks-Journaille kann es kaum ertragen, aber die Dinge sind nun einmal, wie sie sind.
Prozess gegen Coronaleugner Bhakdi: Im Zweifel für den Schwurbler
„Querdenken“-Ikone Sucharit Bhakdi war wegen Volksverhetzung angeklagt. Davon hat ihn das Gericht am Dienstag freigesprochen.
Quelle: https://taz.de/Prozess-gegen-Coronaleugner-Bhakdi/!5933365/
PLÖN taz | Der Prozess gegen den Coronaleugner Sucharit Bhakdi vor dem Amtsgericht Plön in Schleswig-Holstein hat am Dienstag mit einer Überraschung begonnen. Richter Malte Grundmann deutete an, dass die gegen den pensionierten Professor für Mikrobiologie vorgebrachten Beweise möglicherweise nicht ausreichen, um ihn wegen Volksverhetzung zu verurteilen. So kam es: Am späten Nachmittag sprach ihn der Richter frei. Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber der taz anschließend, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen zu wollen.
Bhakdi, der zu den bekanntesten Figuren der Coronaleugnerszene gehört und für die Querdenker-Partei „Die Basis“ kandidiert hat, werden zum einen Äußerungen in einem Videointerview vorgehalten, das er dem Fotografen Kai Stuht gegeben hat. In dem Gespräch kritisiert er grundsätzlich den Umgang von Politik und Wissenschaft mit der Coronapandemie: Dahinter stecke eine Verschwörung. Sich gegen Covid, insbesondere mit mRNA-Wirkstoffen, impfen zu lassen, sei Teil eines Menschenversuchs und gefährlicher als das Virus selbst.
Als besonders negatives Beispiel für den Umgang mit der Pandemie nennt Bhakdi den Staat Israel, weil dort die Menschen gezwungen worden seien, sich impfen zu lassen und keiner mehr habe flüchten können. Er, Bhakdi, sei einmal ein glühender Bewunderer Israels gewesen. „Die größten Geister waren die Juden, es tut mir leid, dass ich das sagen muss“, sagt Bhakdi dann. Nun zwinge ausgerechnet „das Volk, das aus diesem Land geflüchtet ist, das das Erzböse war“, seine Bürger zur Impfung. Das mache Israel zur „living hell“. „Das ist das Schlimme an den Juden: Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie“, so Bhakdi weiter.
Die Staatsanwältin warf ihm vor, damit zum Hass gegen eine religiöse Gruppe angestachelt zu haben. Er habe sich mit seinen Äußerungen vom Staat Israel gelöst und sie verallgemeinernd auf alle Juden bezogen. Antisemitisch sei auch, ihnen bestimmte Eigenschaften und Fähigkeiten zuzuschreiben. Mit der Verbreitung über verschiedene Internetkanäle habe er ein großes Publikum erreicht.
Im Rahmen eines „Hinweises vorab“ deutete Richter Grundmann allerdings an, dass der Kontext der Äußerungen – das Interview – für eine strafrechtliche Verurteilung möglicherweise nicht ausreiche. Es kämen verschiedene Deutungsmöglichkeiten in Betracht, wobei der Richter gehalten sei, die günstigste Variante anzunehmen.
Auch bezüglich des zweiten Tatvorwurfs lässt der Richter Ähnliches durchblicken. Zwar sei in dem Video von einer Wahlkampfveranstaltung der „Basis“ zu hören, dass Bhakdi den Holocaust relativiere. Allerdings sei zweifelhaft, ob die Rede vor 200 Menschen geeignet gewesen sei, den öffentlichen Frieden zu gefährden.
Man sieht förmlich den Geifer, der dem Schreiberling aus dem Maul tropft.
Aber ausnahmsweise hat der Rechtsstaat wieder einmal funktioniert.
Vor einem Jahr hätte man Bhakdi vermutlich verurteilt, aber der Wind hat sich inzwischen gedreht und es könnte bald noch stürmischer werden.
mfG
nereu