da sehe ich nichts problematisches
Hallo Andudu,
bei Deinem Fallbeispiel hat der Sohn/bzw. seine Eltern gegenüber dem Finanzamt die Betriebsaufgabe des landw. Betriebes erklärt, was nichts anderes bedeutet, als daß der Betrieb mit seinen Grundstücken und Gebäuden ins Privatvermögen überführt wird.
Es wird behandelt wie eine Entnahme. Und Entnahmen werden zum Verkehrswert bewertet. In diesem Fall wird es einen Unterschied zwischen Bilanzwert und Verkehrswert gegeben haben, der mind. 200.000 beträgt.
Der Sohn/bzw. die Eltern hätten den Betrieb nicht abmelden brauchen, sondern einfach ruhen. Dann wäre keine Steuer fällig geworden, auch nach Jahrzehnten nicht, auch durch Vererben nicht.
Gruß Dieter
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Es wird Zeit, daß die NATO, eine aggressive Partei, verlieren lernt.