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Michael Krause, Mittwoch, 10.05.2023, 14:53 (vor 323 Tagen) @ Andudu3343 Views
bearbeitet von Michael Krause, Mittwoch, 10.05.2023, 14:59

Hier geht aber auch alles durcheinander. Ohne die Einzelheiten des Winzers zu kennen, einige generelle Aussagen:

Verkauft ein Unternehmer sein Unternehmen, fällt Einkommenssteuer an.
Verlagert der Unternehmer seinen Wohnsitz ins Ausland, wird unter bestimmten Voraussetzungen eine fiktive Veräußerung unterstellt. Ergo Steuerpflicht.
Geht das Unternehmen insolvent, liegt keine Veräußerung vor. Was soll da besteuert werden? Relevant werden kann dann aber noch die Geschäftsführerhaftung.

Ich vermute, dass in dem Fall des Winzers eine Betriebsaufspaltung vorlag, d.h. das Grundstück wird in Privateigentum gehalten und wurde an den Betrieb vermietet. Dann müssen bei einer Einstellung des Betriebs (auch infolge einer Insolvenz) die stillen Reserven (Different Buchwert und gemeinem Wert) aufgedeckt und versteuert werden. Das ist eine Falle, in die viele Mittelständler gegangen sind. Angesichts gestiegener Grundstückspreise kann das teuer werden.


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