Was "angemessen" ist, liegt im Auge/-nmaß der Betrachter .. [edit2]

Beo2, NRW Witten, Freitag, 05.05.2023, 09:50 (vor 357 Tagen) @ D-Marker1706 Views
bearbeitet von Beo2, Freitag, 05.05.2023, 10:14

Der Arbeitslohn sollte mindestens an den tatsächlichen (allgemein anerkannten) "Reproduktionskosten** der Arbeitskraft" orientiert bzw. gemessen werden, welche der Arbeitleistende täglich/monatlich aufzubringen hat. Geschieht dies nicht, ist seine Arbeitsleistung für ihn selbst unrentabel .. d.h. mit dem fortschreitend vorzeitigen'! Verlust seiner Arbeitskraft** ("Kapital") verbunden.

Reproduktionskosten = Wiederherstellungs- oder Erhaltungskosten
Arbeitskraft = physische, seelische und geistige Aspekte derselben
Mit Gruß, Beo2

PS: Dies besagen die "Betriebswirtschaftslehre 2.0" und das neue "Betriebsverfassungsgesetz 2.0".


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