Was "angemessen" ist, liegt im Auge/-nmaß der Betrachter .. [edit2]
Der Arbeitslohn sollte mindestens an den tatsächlichen (allgemein anerkannten) "Reproduktionskosten** der Arbeitskraft" orientiert bzw. gemessen werden, welche der Arbeitleistende täglich/monatlich aufzubringen hat. Geschieht dies nicht, ist seine Arbeitsleistung für ihn selbst unrentabel .. d.h. mit dem fortschreitend vorzeitigen'! Verlust seiner Arbeitskraft** ("Kapital") verbunden.
Reproduktionskosten = Wiederherstellungs- oder Erhaltungskosten
Arbeitskraft = physische, seelische und geistige Aspekte derselben
Mit Gruß, Beo2
PS: Dies besagen die "Betriebswirtschaftslehre 2.0" und das neue "Betriebsverfassungsgesetz 2.0".