Falsche Voraussetzung

D-Marker, Montag, 06.03.2023, 19:51 (vor 626 Tagen) @ Manuel H.1762 Views

B) Die Beistandsklausel gilt doch nur, wenn einem Nato-Land der Krieg erklärt wird, es wird den beiden Ländern aber kein Krieg erklärt, weil er ja bereits erklärt worden ist.

Aber auf dem Zeitstrahl sind es (noch) keine NATO-Länder.

LG
D-Marker

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https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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