Formaljuristisch eine tolle Idee

Manuel H., Montag, 06.03.2023, 19:36 (vor 628 Tagen) @ D-Marker1846 Views

A) insbesondere, wenn es einen Passus gibt, der Beitritte verbietet, wenn die beitretenden Länder sich im Krieg befinden.
B) Die Beistandsklausel gilt doch nur, wenn einem Nato-Land der Krieg erklärt wird, es wird den beiden Ländern aber kein Krieg erklärt, weil er ja bereits erklärt worden ist.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung