Selbstverständlich ist ein Austritt möglich.
Der Bund von 1870 wurde nicht 'auf ewig' geschlossen (so wie das damals eigentlich üblich war). Selbst Baden-Württemberg könnte austreten, und die Bayern waren wohl niemals so richtig drin ...
Ganz abgesehen davon, dass man aus einem Länderverbund austreten kann, hat man (auch 'völkerrechtlich') immer eine Option zur SEZESSION aus einem bestehenden Staat. *)
Viel interessanter als diese grundsätzliche Frage wäre es, alle!! Implikationen einen solchen Vorganges einmal in Gedanken gründlich durchzuspielen.
Möchtest Du, werter Igelei, das tun? Das wäre verdienstvoll und man lernt sehr viel dabei ..
MfG, Weiner
*) - wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind und auf der Basis des "Selbstbestimmungsrechtes" der 'Völker'; es gibt dazu umfangreiche Literatur und praktische Erfahrungen; meist geht es nicht ohne ein paar Schießereien.