Damit hat sie klar den Parlamentsvorbehalt verletzt. Da muss sich doch juristisch was draus machen lassen?
Für Kriegserklärungen ist in Deutschland das Parlament zuständig, nicht die Bundesregierung. Das sollte allemal ausreichen, um Frau Baerbock des Amtes zu entheben.
Was sagen die Juristen dazu?
Gruß,
Naclador