Damit hat sie klar den Parlamentsvorbehalt verletzt. Da muss sich doch juristisch was draus machen lassen?

Naclador, Göttingen, Donnerstag, 26.01.2023, 10:01 (vor 1064 Tagen) @ Ankawor3272 Views

Für Kriegserklärungen ist in Deutschland das Parlament zuständig, nicht die Bundesregierung. Das sollte allemal ausreichen, um Frau Baerbock des Amtes zu entheben.

Was sagen die Juristen dazu?

Gruß,
Naclador


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