Ja, gegen Mitglieder einer Truppe darf die Todesstrafe nicht vollzogen werden, siehe ...

Der gestiefelte Kater, Mittwoch, 25.01.2023, 12:56 (vor 447 Tagen) @ Manuel H.4069 Views

Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des
Nordatlantikvertrags und den andern an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen

Art. I
Soweit einem Vertragsstaat dieses Zusatzprotokolls [...] zukommt, wird er die Todesstrafe gegenüber dem Mitglied einer Truppe [...], die aus einem andern Vertragsstaat dieses Zusatzprotokolls stammen, nicht vollziehen.

-> dem hat auch Russland (mit Vorbehalten) und die Ukraine zugestimmt, nicht aber natürlich die neu gegründeten Volksrepubliken

Quelle: AS 2003 3128


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