Wenn die Ablesung völlig unplausibel ist...
dann müssen die ja raus, könnte ja auch ein Gasleck sein.
Manche leisten es sich auch, Externe mit der Ablesung zwischendurch zu beauftragen, beispielsweise, weil sich Tarife oder Umlagen ändern. Dann müssen sie nicht schätzen und haben Rechtssicherheit.
Deswegen stehen in manchen AGBs, dass im Zweifel der vom Stromkonzern abgelesene Wert gilt und nicht der vom Kunden durchgegebene Wert.