Hab's mal nachgeschlagen (unterjährige Anpassung)

Manuel H., Montag, 18.07.2022, 06:30 (vor 1444 Tagen) @ Steppke3197 Views

Hab's mal nachgeschlagen:

Zitat
"Steigende Energiepreise: Keine unterjährige Anpassung

Die immer weiter steigenden Energiepreise stellen Vermieter vor die Frage, ob auch unterjährig die Nebenkosten erhöht werden können. Die klare Antwort darauf gibt § 560 Absatz 4 BGB. Darin heißt es, dass die Betriebskosten erst nach Ende der Abrechnungsperiode erhöht werden dürfen."

Dann aber wieder

Zitat
"In der Regel lässt sich die Summe der Gesamtkosten erst nach Ablauf eines Jahres ermitteln. Es kann jedoch auch vorkommen, dass innerhalb einer Abrechnungsperiode unvorhergesehene neue Betriebskosten entstehen, die auf den Mieter umgelegt werden können.

Die unerwartete Erhöhung der Grundsteuer kann ebenso einen Grund für eine Abschlagsanpassung darstellen wie eine deutliche Steigerung bei den Beiträgen zur Gebäudehaftpflicht oder ein anderes bei Vertragsabschluss unvorhersehbares Ereignis."

Verstehe ich nicht. Eine Erhöhung einer simplen Versicherungsprämie berechtigt zu einer unterjährigen Anpassung der Nebenkosten, eine massive und von der Regierung und den Medien angekündigte Erhöhung der Energiekosten wiederum nicht. Wo bleibt da die Logik? Und seit wann sind Preissteigerungen unvorhersehbare Ereignisse und nicht erwartbar?

https://objego.de/nebenkosten-erhoehen-diese-dinge-sollten-private-vermieter-wissen/


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