Selig, wer Hartz4 oder Grundsicherung hat

Manuel H., Sonntag, 17.07.2022, 12:19 (vor 1446 Tagen) @ Ankawor4388 Views

Diese Leute können die steigenden Kosten an den Steuerzahler weiterreichen, da -noch- der Grundbedarf (Wasser, Wärme, bis 40 qm wohnen) nicht beschnitten werden darf. Strom, wenn nicht fürs Heizen genutzt, muss aus dem Regelbedarf bestritten werden (also für viele kein Licht mehr)

Alternative: Man erhöht den Regelbedarf um die Heizungskosten von 2019 und inkludiert die Heizkosten in den Regelbedarf. Dann können sich bei Auszug die Vermieter mit den verschimmelten Wohnungen auseinandersetzen.


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