Privatinsolvenz
Ein Selbständiger kann privat beliebig aufschulden, auch Angestellte, zumindest solange sie Gläubiger finden. Nur juristische Personen müssen zeitig anzeigen, wird da der Zeitpunkt verpasst, gilt wieder die Regelung des privaten Aufschuldens für den Verantwortlichen plus ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung. Nun kommt halt der Stromkonzern als zusätzlicher Gläubiger dazu.
Mehr passiert ja erst mal nicht. Eine Privatinsolvenz ist auch nur ein Moratorium.
Nach alter Privatinsolvenzregelung mußte sich ein Schuldner die Verpfändung aller Einkommen bis auf einen Freibetrag gefallen lassen, je nach Verdiensthöhe wird dann sogar noch getilgt. Erst nach sechs Jahren (plus ein Ruhejahr) wurde er dann von den Restschulden befreit, die dann die Gläubiger abschrieben. Vorausgesetzt, er hatte die Restschuldbefreiung angekreuzt und die Gläubiger halten sich an die richterliche Vereinbarung (Finanzämter spielen da einfach nicht mit)