Präzisierung

Weiner, Freitag, 01.04.2022, 13:36 (vor 1409 Tagen) @ Falkenauge3317 Views

Wenn man den Gesetzestext (AMG) breiter durchliest, dann ergibt sich, dass bei Zulassungen der EMA die deutschen Behörden zwar informieren, mitwirken, koordinieren usw. blabla können - dass sie aber nicht ohne die EMA ein Verbot des Inverkehrbringens (eines von der EMA zugelassenen) Arzneimittels anordnen und durchsetzen dürfen (das ist doch der Trick, weswegen man die supranationalen Institutionen erschaffen hat!!). Es gibt nur eine einzige Ausnahme:

ZITAT: Wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Arzneimittel schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen. ZITAT ENDE (§69 AMG, Absatz 1, Punkt 4)

Um hier nachhaltig zu begründen, muss dargelegt werden, dass die (Neben-) Wirkungen über ein vertretbares Maß hinausgehen. Die Darlegung des pathologische Wirkungsmechanismus reicht hierfür nicht aus. Es handelt sich demnach um eine statistische Aufgabe, d.h. um den Nachweis von Anzahl und Schwere der Nebenwirkungen (im Vergleich zur Applikation ohne Nebenwirkungen).

Ich betone nochmals, dass innerhalb von Deutschland die Aufsichtsfplichtsverletzungsklage der aussichtsreichere Weg ist - und das noch besser in Form einer Sammelklage. Der Angriffspunkt sollte dabei nicht nur die Nebenwirkung direkt sein sondern zusätzlich vor allem die Nachlässigkeit von RKI/PEI bei der Beobachtung, Sammlung und Auswertung der Nebenwirkungen.

Wie erwähnt wird ein solches Vorgehen unterstützt, wenn zugleich Aktivitäten auf europäischer Ebene erfolgen. Ich würde vermuten, dass es auch Möglichkeiten gibt, Pfizer und Biontech direkt zu verklagen. Denn die sind verpflichtet, selbst zu handeln, wenn ihnen eindeutige und klare Fälle vorgelegt werden. Dabei kommt es im ersten Anlauf nicht darauf an, Prozesse zu gewinnen sondern Informationen frei- bzw einzuklagen.

Mich regt das gar nicht auf, wenn PEI/RKI nicht antworten. Denn ich habe diese Dinge wie hier geschildert, schon den "Ärzten für Aufklärung" und den "Rechtsanwälten für Aufklärung" und dem Corona-Ausschuss und Querdenkern und Berufsverbänden und und und geschrieben - und die haben sich ebenfalls wie PEI in Schweigen gehüllt. Nicht nur die 'Bösen' schweigen, sondern auch die 'Guten'. Und das hat mich abgeregt (für alle vergleichbaren zukünftigen Fälle). Ich bin inzwischen immun gegen die Verstocktheit Anderer. Was sein muss, wird sein. Ich überlege mir aber jetzt, ob ich Prof. Burkhardt noch anschreibe und ihn auf die anderen Optionen hinweise. Er hat übrigens auch in einem Landtag in den neuen Bundesländern vorgetragen. Ob er beim Gesundheitsausschuß im Bundestag gehört wurde, weiß ich nicht. Wann ist die Abstimmung zur Impfpflicht? Wurden neue Altersgrenzen in die Diskussion eingebracht (ab 50)?

Das alles fragt sich Weiner, doch die Antworten sind letztlich ohne Bedeutung.


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