Nein
Die Zulassung des "Impfstoffes" lag bei der EMA, und nur die EMA kann die Zulassung zurücknehmen.
Nein, Prof. Burkhardt begründet genau die Zuständigkeit des PEI bei Gefahr für die Bevülkerung nach dem Arzneimittelgesetz.
Die Zulassung des "Impfstoffes" lag bei der EMA, und nur die EMA kann die Zulassung zurücknehmen.
Nein, Prof. Burkhardt begründet genau die Zuständigkeit des PEI bei Gefahr für die Bevülkerung nach dem Arzneimittelgesetz.